Die folgenden künstlerischen Werke werden nicht akzeptiert:

  • Arbeiten mit Ton-, Musik- oder Videoelementen,
  • Werke, bei denen eindeutig zu erkennen ist, dass die Künstlerin oder der Künstler die Menschen- oder Tierwürde nicht respektiert,
  • Werke, die explizite Nacktheit von Minderjährigen darstellen,
  • Werke, die Minderheiten diskriminieren können,
  • Werke, die Verbrechen oder Vergehen jeglicher Art verherrlichen.

Alles, was nicht in der obigen Aufzählung aufgeführt ist, wird akzeptiert.

Da es sich um objektive Zeugnisse handelt, die darauf abzielen, der Öffentlichkeit die Realität vor Augen zu führen, werden Werke des fotojournalistischen Typs akzeptiert, wie z. B. Fotos von Kriegsgebieten, auch wenn die Fotos in eine der oben genannten verbotenen Kategorien fallen.