Das Reglement erlaubt es Künstler*innen, in ihren Bewerbungsunterlagen künstlerische Projekte vorzuschlagen, d.h. Werke, die noch nicht physisch produziert wurden, vorausgesetzt, diese Werke gehören zu den akzeptierten Kategorien.

In diesem Fall müssen Sie in Ihrer Bewerbung anstelle von Fotos des realisierten Werks ein oder mehrere Fotos des künstlerischen Projekts (z. B. Skizzen) bereitstellen. In der Beschreibung des Werks geben Sie an, dass es sich bei der vorgeschlagenen Arbeit um ein noch nicht realisiertes Projekt handelt.